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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der AVANTGARDE Beleuchtungs-und Bühnentechnik GmbH
(Stand Juni 2005)
I) GELTUNG DER BEDINGUNGEN
1. Die Lieferungen, Leistungen und
Angebote der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden
2. Mit Zugang des Angebotes oder der Auftragsbestätigung, mit
Unterzeichnung der Bestellung oder des Lieferscheins, der von der AVANTGARDE
Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH, deren Vertreter oder des
von ihr beauftragten Spediteurs gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von
den AGB sind nur wirksam, wenn die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik
GmbH diese schriftlich bestätigt.
II) EIGENTUMSVORBEHALT
1. Grundsätzlich und ausschließlich erfolgen
alle Geschäftsvorgänge der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik
GmbH unter dem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Erfüllung aller Forderungen,
einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent
die der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH aus jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen,
bleiben Artikel oder Leistungen Eigentum der AVANTGARDE Beleuchtungs-
und Bühnentechnik GmbH.
2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für die AVANTGARDE
Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH als Hersteller, jedoch ohne
Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit)-Eigentum der AVANTGARDE
Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH durch Verbindung, so wird
bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)- Eigentum des Käufers
an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert)
auf die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH übergeht.
3. Der Käufer verwahrt unentgeltlich das (Mit)-Eigentum der AVANTGARDE
Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH, welches im folgenden als
Vorbehaltsware bezeichnet wird. Vorsorglich werden die dem Käufer
von der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH gelieferten
Waren auch sicherungsübereignet, die Übergabe wird dadurch
ersetzt, dass der Käufer die Ware unentgeltlich für die AVANTGARDE
Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH verwahrt. Der Käufer
ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug
ist. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung sind in keinem
Fall zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an die AVANTGARDE Beleuchtungs- und
Bühnentechnik GmbH ab.
4. Die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH ermächtigt
den Käufer widerruflich, die an die AVANTGARDE Beleuchtungs- und
Bühnentechnik GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung
im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen
werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer
auf das Eigentum der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik
GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers,- insbesondere Zahlungsverzug- ist die AVANTGARDE
Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware
unverzüglich und ohne Rechtsmittel einzuziehen oder ggf. Abtretung
der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware
durch die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH liegt-
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet- kein Rücktritt
vom Vertrag.
III.) PREISE / ZAHLUNGEN
1. Die Preisangaben gelten mangels
besonderer Vereinbarung ab Werk und sind soweit nicht anders angegeben
grundsätzlich Netto,
zuzüglich Frachtkosten und der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preisangaben in Preislisten und Angeboten sind freibleibend und stehen
unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die nicht vorher
angekündigt werden muss.
2. Die Versendung erfolgt unfrei auf Risiko und auf Kosten des Käufers
zuzüglich eines angemessenen Verpackungsaufschlags.
3. Regelmäßig erfolgt die Zahlung per Vorkasse oder per
Nachnahme. Die Zahlungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart,
ohne jeden Abzug an die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik
GmbH zu leisten.
4. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen
etwaiger von der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH
bestrittenen Gegenansprüche des Käufers sind nicht statthaft.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die AVANTGARDE Beleuchtungs-
und Bühnentechnik GmbH über den Betrag in voller Höhe
verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält
sich die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH ausdrücklich
vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, Diskont- und Wechselspesen
gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
5. Wenn der Käufer mit einer Teilzahlung aus seiner Zahlungsverpflichtung
in Verzug kommt, insbesondere ein Scheck oder eine Banklastschrift
nicht eingelöst wird oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn
der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH andere Umstände
bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in
Frage stellen, so ist die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik
GmbH berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch
wenn sie Schecks, Banklastschriften oder Wechsel angenommen hat. Sie
ist im Fall des Verzugs außerdem berechtigt, Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Alle Zahlungen haben direkt
an die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH zu erfolgen.
Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht nicht zur Entgegennahme
von Zahlungsmitteln berechtigt. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung
erst dann als erfolgt, wenn der Scheckbetrag dem Konto der AVANTGARDE
Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH gutgeschrieben ist. Die AVANTGARDE
Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH ist im übrigen auch
berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
6. Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den
Käufer, des Rücktritts vom Vertrag durch die AVANTGARDE Beleuchtungs-
und Bühnentechnik GmbH, gem. § 455 BGB (Eigentumsvorbehalt)
ist die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH berechtigt
20% des Kaufpreises zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer,
zzgl. verauslagter Kosten als Schadensersatz einzufordern. Den Vertragsparteien
bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen geringeren oder höheren
Schaden nachzuweisen.
IV.) UMFANG DER LEISTUNGEN
Für den Umfang der zu erbringenden vertraglichen
Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung der AVANTGARDE
Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH maßgebend, im Falle
eines Angebots der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik
GmbH mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme ist
das Angebot der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH
maßgebend, sofern keine rechtzeitige Auftrags- bestätigung
vorliegt. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen
der schriftlichen Bestätigung durch die AVANTGARDE Beleuchtungs-
und Bühnentechnik GmbH.
V.) ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
1. Angebote der AVANTGARDE Beleuchtungs-
und Bühnentechnik
GmbH sind stets freibleibend. Die Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform oder
der fernschriftlichen (Fax) Bestätigung der AVANTGARDE Beleuchtungs-
und Bühnentechnik GmbH. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen
oder Nebenabreden. Die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik
GmbH behält sich die Urheberrechte an ihren angeboten vor. Werden
vom Käufer Angebote der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik
GmbH ohne schriftliche Genehmigung an Dritte oder Wettbewerber der
AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH weitergeleitet,
so sieht die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH darin
eine Verletzung dieses Urheberrechts und behält sich den Anspruch
auf Schadensersatz vor.
2. Die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH kann Bestellungen
durch den Käufer auch fernmündlich entgegen nehmen. Erfolgt
die Bestellung durch den Käufer fernmündlich, ist der Käufer
im rechtlichen Sinne als Vollkaufmann einzuordnen und widerruft der
Käufer seine fernmündliche Bestellung nicht innerhalb einer
Frist von 24 Stunden nach seiner Bestellung, so ist die Bestellung
bindend. Spätestens jedoch mit Zugang der schriftlichen Autragsbestätigung
durch die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH an den
Käufer gilt der Vertrag als geschlossen. Widerruft der Käufer
seine Bestellung nach Ablauf der Frist, trägt der Käufer
alle der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH mit der
vom Rücktritt des Vertrages in direktem Zusammenhang entstehenden
Aufwendungen. Die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH
ist berechtigt, bei späterem Widerruf der fernmündlichen
Bestellungen die Erfüllung des Vertrages in vollem Umfang vom
Käufer einzufordern.
3. Die in Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen
Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Maß- Gewichts-
und Leistungsbeschreibungen sind nur annähernd maßgeblich.
4. An Kostenanschlägen, Zeichnungen, Entwürfen, Entwurfsplanungen
und anderen Unterlagen behält sich die AVANTGARDE Beleuchtungs-
und Bühnentechnik GmbH alle Eigentums- und Urheberrechte vor.
Sie dürfen Dritten nicht ohne schriftliche Genehmigung der AVANTGARDE
Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH zugänglich gemacht werden
und sind bei Nichtzustandekommen eines Vertrages unverzüglich
zurückzugeben
VI.) GEWÄHRLEISTUNG
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft
oder fehlen ihm die zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb
der Gewährleistungsfrist
durch Fabri-kations-, oder Materialmängel schadhaft, bessert die
AVANTGARDE
Beleuchtungs - und Bühnentechnik GmbH, bzw. der von ihr beauftragte
Unterlieferant nach, oder liefert unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungs-ansprüche
Ersatz. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Die Gestellung eines kostenlosen Ersatzgerätes ist grundsätzlich
ausgeschlossen. Wird durch die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik
GmbH ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt, so ist diese
Gestellung, sofern nicht anders vereinbart, in jedem Fall kostenpflichtig.
Schlägt die Nach-besserung trotz mehrfacher Nachbesserungen fehl,
kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung
für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen
dieses Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Geräte, welche
unter Berücksichtigung gesetzlicher Gewährleistungsfristen
geliefert werden.
3. Die Gewährleistungsfrist nach gesetzlicher Regelung beginnt
mit Datum des Warenempfangs beim Käufer.
4. Der Käufer hat die Sendung und technischen Geräte bei
Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen
und den Versender unverzüglich von etwaigen Schäden oder
Verlusten sofort über eine Tatbestandsmeldung der den Transport
ausführenden Person, oder eine schriftlich Versicherung, die von
zwei Zeugen und vom Käufer unterschrieben sein muss, zu unter-richten.
Im übrigen müssen offensichtliche Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch eine Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt
werden. Werden durch den Käufer an der Lieferung Veränderungen
durchgeführt, die nicht dem Originalzustand entsprechen, so entfällt
jede Gewährleistung. Im Fall einer Mitteilung des Käufers,
dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, ist das
schadhafte Teil, bzw. Gerät zur Reparatur und anschließenden
Rücksendung an die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik
GmbH einzusenden..
5. Falls der Käufer verlangt dass die Gewährleistungsarbeiten
an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollten, kann die
AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH diesem Verlangen
entsprechen, wobei unter die Gewähr fallende Teile nicht berechnet
werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen
der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH durch den
Käufer zu entrichten sind.
6. Die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH steht
dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft
und Rat über
die Verwendung ihrer Erzeugnisse zur Verfügung. Sie haftet jedoch
nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes wenn hierfür
eine besondere Vergütung vereinbart wurde. Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung,
aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und
aus unerlaubter Handlung sowie aller in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen
sind sowohl gegen die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik
GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs-, bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurde. Dieses gilt nicht nur
für Schadensersatzansprüche
aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von
Mängelfolgeschäden absichern sollen. Die vorstehende
Haftungsbeschränkung
gilt nicht, soweit das Produktionshaftungsgesetz zur Anwendung
kommt.
VII.) LIEFER- UND LEISTUNGSFRISTEN
1. Hinsichtlich der Frist für
Lieferungen ist der Vertrag maßgebend. Die Einhaltung der Frist
setzt den rechtzeitigen
Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen,
erforderlichen Genehmigungen und die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden Voraussetzungen
nicht erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.
Dies gilt insbesondere für Hindernisse die außerhalb des
Willens der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH
liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung
oder Ablieferung
des Vertragsgegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch
wenn Hindernisse bei Unterlieferanten eintreten. Die Frist gilt
als eingehalten, bei Lieferung ohne Aufstellung und Montage, wenn die
betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten liefernder
Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls
die Ablieferung sich aus Gründen
die der Käufer zu ver-antworten hat, verzögert, so gilt die
Frist als eingehalten mit Meldung der Versandbereitschaft innerhalb
der vereinbarten Frist.
2. Entschädigungsansprüche des Käufers sind in Fällen
verspäteter Lieferung auch nach Ablauf einer der AVANTGARDE Beleuchtungs-
und Bühnentechnik GmbH gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Für
die Dauer der zu setzenden Nachfrist gelten die gesetzlichen Regelungen,
die mit Eingang der Nachfristsetzung bei der AVANTGARDE Beleuchtungs-
und Bühnentechnik GmbH beginnt. Die AVANTGARDE Beleuchtungs- und
Bühnentechnik GmbH ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen
jederzeit berechtigt.
3. Liefer-, und Leistungsverzögerung aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der AVANTGARDE Beleuchtungs-
und Bühnentechnik GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich
machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, Personalmangel, Mangel
an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie
bei Lieferanten von der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik
GmbH oder Unter-lieferanten eintreten- hat die AVANTGARDE Beleuchtungs-
und Bühnentechnik GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die AVANTGARDE
Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH, die Lieferung, bzw. die
Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschicken oder wegen des noch nicht erfüllbaren
Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten, jedoch ohne den Anspruch auf Verzugsentschädigung.
4. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, behält
sich die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH das Recht
vor dem Käufer einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft
die entstehenden Lagerkosten zu berechnen. Außerdem ist die AVANTGARDE
Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH berechtigt nach Ablauf einer
angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen
und ggf. vom Vertrag zurückzutreten.
5. Unser gesonderten Liefer- und Einkaufsbedingungen im Geschäftsverhältnis
mit Unterlieferanten sind Bestandteil dieser AGB´s.
VIII.) ART DER LIEFERUNG / GEFAHRENÜBERGANG
Die Art der Lieferung liegt im Ermessen
der AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH. Die Gefahr geht an den Käufer über,
sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung das Lager der AVANTGARDE Beleuchtungs-
und Bühnentechnik GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch
des Käufers verzögert, oder nimmt er die Waren nicht ab,
so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Eine erneute Meldung der Versandbereitschaft ist nicht erforderlich,
wenn der Käufer die Entgegennahme der per Nachnahme oder sonst
wie gelieferten Sendung verweigert hat. Die AVANTGARDE Beleuchtungs-
und Bühnentechnik GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet,
Lieferungen im Namen des Käufers zu versichern.
IX.) GERICHTSSTAND / TEILNICHTIGKEIT
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und der AVANTGARDE Beleuchtungs-
und Bühnentechnik GmbH gilt das Recht der BR Deutschland. Die
deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Bei allen sich
aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn
der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist,
und soweit gesetzlich zulässig, Berlin ausschließlich Gerichtsstand.
Die AVANTGARDE Beleuchtungs- und Bühnentechnik GmbH ist jedoch
auch berechtigt am Hauptsitz des Käufers zu klagen. Sollte eine
dieser Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.
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